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Reha- und Intensivpflege-Gesetz in Kraft getreten - Wir gehen ins Gericht.




5.01.2021 Autor: Müller, Tobias


In Kooperation zwischen Inklusion & Teilhabe für ein gutes Miteinander und dem Behindertenverband Bayern e. V. haben wir versucht, einen kurzen Überblick über das IPREG zu verschaffen. Am 28.10.2020 ist das hoch umstrittene Intensivpflegegesetz (IPREG) in Kraft getreten. Wir vom Behindertenbeirat Bayern e. V. geben hiermit einen kurzen Überblick über die wichtigsten Fakten und Fragen. Danach haben wir ein Interview angefügt, welches wir mit der Arbeitsgemeinschaft Lebenswelten geführt haben. Abschließend folgt die Stellungnahme des Vereins "IntensivLeben e. V." und der AbilityWatch in einer Zusammenfassung.




Wie kam es dazu?

Jens Spahn, der Gesundheitsminister der CDU/CSU, möchte die Intensivpflege verbessern. Allerdings geht es dabei vorrangig um Kosteneinsparung der hohen intensivpflegerischen Kosten – zum Entsetzen für alle Betroffenen, deren Angehörige und Interessenvertretungen. Die ersten Entwürfe sahen vor, dass die Intensivpflege nur noch im Stationären Sektor stattfinden sollte.




Chronologische Darstellung:

Juli 2019 Verabschiedung des Referentenentwurfs RISG

18.08.2019 Protestbewegung durch zahlreiche Vereine wie NITSA, ForseA, AbilityWatch, akse, ALS-mobil und den Sozialhelden beim Tag der offenen Tür. Nachdem anfangs nur Einzelpersonen und kleine Vereine auf die Problemstellung hingewiesen haben, folgen nun auch die Sozialverbände.

Für eine Petition wurden über 200.000 Unterstützer gefunden, da es sich nicht um Einzelschicksale handelt, sondern jeder betroffen sein kann.

Namensänderung auf IPREG im Frühjahr 2020 wegen steigendem Druck aus der Gesellschaft

18.06.2020 Zoom-Meeting Karl Lauterbach und Raul Krauthausen

25.06.2020 Verhüllungsprotest

02.07.2020 Anhörung Bundestag

20.08.2020 Randgruppenkrawall

25.09.2020 Corinna Rüffers Video-Botschaft zum IPREG

28.09.2020 Verabschiedung des Gesetzes

28.10.2020 IPREG tritt in Kraft[1]

Woche für Woche fand eine Mahnwache vor dem Bundesministerium für Gesundheit statt. Viele Menschen mit Intensivpflegebedarf fürchteten, dass die Krankenkassen nun nach wirtschaftlichem Ermessen entscheiden dürfen, ob die Patienten zuhause versorgt werden oder nicht.

Protest

Nach anhaltenden Protesten von den Betroffenen, deren Interessenvertretungen, u. a. Intensivpflegedienste, Vereinen, Selbsthilfegruppen und Sozialverbänden in Form von zahlreichen Stellungnahmen wurde das Gesetz in letzter Minute verbessert zu Gunsten der versorgten Menschen mit Intensivpflegebedarf. Der Leistungsanspruch auf die häusliche Intensivpflege bleibt erhalten und den berechtigten Wünschen des Versicherten ist zu entsprechen.

Eine Zielvereinbarung über geeignete Nachbesserungsmaßnahmen zwischen Versorger und den Krankenkassen steht aktuell noch aus und wird bis Ende 2021 vom G-BA erarbeitet. Wie genau diese Zielvereinbarung aussehen soll, ist aktuell nicht bekannt.

Aus der Angst davor, in meinem Recht auf Selbstbestimmung eingeschränkt zu werden, habe ich mich an die Arbeitsgemeinschaft Lebenswelten gewendet, welche mir sehr ausführlich in einem Interview auf meine Fragen geantwortet hat.




IPReG-18 Fragen von Tobias Müller an die Arbeitsgemeinschaft Lebenswelten Torsten Rhau antwortet aus einer bedarfsorientierten gesundheitspolitischen Perspektive

1. Wer ist die Arbeitsgemeinschaft Lebenswelten?

AG Lebenswelten - Ein Konzil der Ressourcen und immer auf Augenhöhe mit den Menschen. Spezialeinrichtungen der Behinderten- und Eingliederungshilfe, Betroffenenorganisationen, ambulante Pflegedienste, Kinderkliniken und andere Organisationen haben sich seit 2004 in der „Arbeitsgemeinschaft Lebenswelten“ zusammengeschlossen. Ziel der AG Lebenswelten ist es, die Lebensqualität der betroffenen Menschen, insbesondere der Kinder zu verbessern und ihnen eine Stimme für ihre besonderen Belange und Bedürfnisse zu geben.

2. Wurde das Ziel des Intensivpflegegesetzes erreicht, Betroffene vor Betrug durch die Pflegedienste zu schützen?

Dazu hätte es kein Intensivpflegestärkungsgesetz benötigt, es sind alle rechtstaatlichen Mittel vorhanden; man hätte noch eine zusätzliche Clearingstelle/Anzeigestelle für Betroffene einrichten können und die zweifelhaften Dienste in bestimmten Segmenten der „Außerklinischen“ stärker durch den MDK kontrollieren können. Dazu müssen nicht die Betroffenen und alle in der überwiegenden Anzahl mehr als korrekt arbeitenden Dienste in Mithaftung genommen werden. Der Betrugsvorwurf ist nur ein Deckmantel für die dahinterstehenden Absichten.

3. Hat das GM genügend auf die Belange Betroffener Rücksicht genommen?

Das Gesundheitsministerium, allen voran Jens Spahn, hat diese Rücksicht, insbesondere was die Selbstbestimmungsrechte betrifft, nur geheuchelt. Wir erinnern uns noch gut, wie er sich schön klein neben die Rollstühle im BMG gehockt hat und der nächste Entwurf (Erst RISK dann IPReG) mit der Überschrift „Wir haben verstanden“ präsentiert wurde. In Wirklichkeit ist diese Gesetzgebung aber immer nur so umgeschrieben worden, dass die Kassen und der MDK weiterhin erhöhten Einfluss auf die Entscheidung „ambulant oder stationär“ nehmen können. Janusköpfig ist die richtige Wortwahl für diese Gesetzgebung. Die Unverfrorenheit, die Menschenrechte zu missachten, wenn es um Krankheit und Behinderung geht, ist in der neusten deutschen Geschichte quasi beispiellos. Im Kontext der deutschen gesundheitspolitischen Historie ist das beschämend.

4. Wo sehen Sie Probleme bei der Umsetzung des Intensivpflegegesetzes?

Das grundsätzliche Problem ist die undifferenzierte Sichtweise auf die hochkomplexe Versorgungslandschaft der Intensivpflege, insbesondere die „Außerklinische“. Alle werden über einen Kamm geschoren. Neurologische Erkrankungen, Stoffwechsel- und Erberkrankungen, Infektionen und Atemwegserkrankungen, Unfälle und

Wachkomapatienten, Frühchen und geronto-kurative Symptomatiken nach schwersten Erkrankungen. Mit und ohne Weaningpotential. Dieses Gesetzt will in erster Linie vorrangig Ausgaben eingrenzen und Fachpersonal freisetzten, sowie einige Eitelkeiten Industrie- und technikfreundlicher Pulmologen bedienen. (Stichwort „Feinstaub Köhler“). Es gibt auch positive Neuerungen, wie die Stärkung der finanziellen Unterstützung bei stationärer Unterbringung und andere pflegespezifische und fachliche Bestimmungen/Standards, dazu hätte es dieses Gesetz in dem Umfang aber nicht benötigt.

5. Wo gibt es aktuell Probleme?

Überall. Viele Kassenvertreter setzten schon lange und seit 2019 noch einmal verstärkt Ablehnungen von Versorgungen und Hilfsmitteln um. Zudem werden immer weniger qualitativ hochwertige Versorgungsmittel und Technikprodukte genehmigt. Obenauf kommen der Fachkräftemangel und Corona. Viele, wenn nicht die allermeisten Eltern, die Ihre Kinder zu Hause versorgen sind fertig, übermüdet und mit Ihren Ressourcen am Ende und dann sollen sie auch noch klagen um adäquate Versorgungen und Teilhabe für Ihre Liebsten zu erreichen. Das ist beschämend, zutiefst traurig und erniedrigend. Und dann bekommen sie ein Stärkungsgesetz, welches Sie zusätzlich schwächt. Das ist eine praktische Verhöhnung von erkrankten und behinderten Menschen aus Kostengründen. Dies erinnert strukturell an die dunkelste Seite der deutschen Gesundheitsgeschichte. Der monetäre Wert und die Personalfrage entscheidet über die Rechte von erkrankten und behinderten Menschen, nicht die verfassungsmäßigen Rechte und das Gleichheitsgebot.

6. Wie sehen Sie, dass der MDK bzw. die Kasse entscheiden kann, wie die Wohnform auszusehen hat?

Das ist nicht verfassungskonform und widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention.

Es muss Verfassungsbeschwerde eingereicht werden und es wird Verfassungsklagen geben. Die Verfasser der Gesetzgebung haben versucht, in dem Gesetz den Selbstbestimmungsrechten so viel Raum zu geben, dass das Gesetz nicht kaputtgeklagt werden kann, aber genügend praktische Handhabungen darin enthalten sind, Kosten zu senken, Entwicklungen zu steuern und Personal freizusetzten. Insbesondere in der häuslichen 1:1 Versorgung, denn dort ist das meiste hochbegehrte intensivpflegerische Personal zu verorten.

7. Kann ich als Betroffener bei den Richtlinien des G-BA etwas erwirken?

Es ist von größter Wichtigkeit, dass alle zu den Richtlinienerlassen des G-BA Stellung beziehen. Nur so können die Auslegungs- und Umsetzungsbereiche in der Gesetzgebung bedarfs- und menschenorientiert gestaltet werden. Die Ärzte über die Bank der Ärzte im G-BA, die Fachverbände und die Patientenvertreter. Die Kassen gehören unter humanistischen Druck gesetzt. Diese arbeiten schließlich mit unser aller Geld. Während enorme Summen im pharmazeutischen Bereich ausgegeben werden können, selbst wenn Wirksamkeiten neuer Medikamente angezweifelt werden, werden intensivpflichtigen Menschen Versorgungsleistungen entzogen oder minderwertige Qualitäten angeboten.



8. Was sehen Sie kritisch?

Die anhaltende Ökonomisierung und privatwirtschaftliche Orientierung als Leitbild im Gesundheitswesen. Die Kinder- und Jugendmedizin und viele andere Bereiche kämpfen mit Unterfinanzierungen und Personalmangel, während in anderen gesundheitlichen Bereichen richtig gutes Geld verdient wird und Renditeversprechen oberhalb von 10% deklariert werden. Gesundheit und Soziales ist der Kitt, der alles zusammenhält, sonst funktioniert auch unser System nicht mehr. Wenn es brennt, muss Wasser oder Löschschaum her, sonst steht bald das ganze Haus nicht mehr. Wer mit Gesundheit, Nahrung oder sozialen Diensten spekuliert und nicht wirklich volkswirtschaftlich und nachhaltig arbeitet, gefährdet uns alle. Es wird Zeit, dass sich die Ökonomen im Gesundheitswesen wieder als Dienstleister der menschlichen Bedarfe verstehen und nicht als Manager möglicher Profite. So klappt es vielleicht auch wieder mit mehr Personal und den Ressourcen für Minderheiten und seltene Erkrankungen.

9. Wieso denken Sie, dass der Gesundheitsminister unbemerkt das Intensivpflegegesetz IPREG während der Corona-Pandemie durchboxen wollte, entgegen der Empfehlungen vieler Interessenvertretungen?

Das ist einfach ein schlechter Politikstil, hat Geschichte und beschreibt nicht mehr und nicht weniger als die Angst der gewählten Vertreter vor dem Aufbegehren der Bürger. Änderungen in Gesetzgebungen, die zum Beispiel Studenten betreffen, werden in die Sommersemesterferien oder in den kalten Winter gelegt, damit nicht so viele auf die Straße gehen. So kam Corona bei IPReG gerade recht. Die Arbeitsgemeinschaft Lebenswerten hatte ein Moratorium, eine Aussetzung der Gesetzgebung während der Pandemie gefordert. Demokratinnen und Demokraten sollten so miteinander umgehen, dass sie nicht die Schwäche ihres Gegenübers ausnutzen, sondern um Mehrheiten und Inhalte kämpfen, im Idealfall auch konsensorientiert. Der letzte Bundeskanzler, der dieses Format hatte, könnte Willy Brandt gewesen sein. Ansonsten beschreibt es im Falle des IPReGs ganz deutlich die diametrale Interessenslage der aktuellen Legislative zu den Betroffenen. Da wird halt eingelocht, wenn der Gegner in Unterzahl spielt. Was dabei total außer Acht gelassen wird: Ein jeder von uns kann in kürzester Zeit durch eine Erkrankung oder einen Unfall zum Betroffenen werden. Soviel zur Weitsicht der noch nicht Betroffenen.

10. Muss ich als Betroffener Sorgen haben, dass die Versorgung in Zukunft nicht den persönlichen Wünschen entsprechen wird?

Wenn jemand geistig mobil ist, ein gutes Umfeld und Unterstützung hat – dann mit hoher Wahrscheinlichkeit eher nicht. Richtig schlechte Presse mit entrechteten Behinderten will man im BMG nicht. Es gibt Rechtsanwälte, das Grundgesetz und Passagen im IPReG, die erkämpft wurden, womit eine repressive Handhabung des Gesetztes nicht sehr wahrscheinlich wird. Sorgen macht uns eher der ständig und schleichend zunehmende Druck auf die Versorgungen in der häuslichen Umgebung und der Fachkräftemangel. Wer wird das durchhalten oder auch nicht?! Aber Personen ohne Fürsprache und ohne ein unterstützendes Umfeld sowie Personen mit einer stark eingeschränkten oder einer anderen geistigen Mobilität, die sind gefährdet, das ist ein Skandal.

11. Was würden Sie sich vom Gesundheitsministerium wünschen in Bezug auf die Umsetzung des IPREG’s?

Da gibt es nix zu wünschen. Das BMG und Jens Spahn in Person haben eindeutig Stellung bezogen bezüglich der Rechte von behinderten und erkrankten Menschen: Zu teuer und zu viel Personal! Das ist so nicht tragbar, der Mann gehört in die Privatwirtschaft und nicht ins Gesundheitsministerium. Da ändert auch sein sanfter Ton nix und die empathische Vortäuschung: „Wir haben verstanden!“ Was glaubt er denn eigentlich? „Er wäre der Behindertenflüsterer und die betroffenen Menschen, die seit 15 Monaten auf höchstem Niveau dagegen angehen, könnten nicht ein, zwei, drei Gesetzesentwürfe zusammenzählen“ und merken nicht, dass sie an der Nase herumgeführt werden?

12. Was konkret stört Sie an dem Vorgehen des Gesundheitsministeriums rückblickend?

Ich glaube, meine vorangehenden Äußerungen waren da sehr deutlich. Wer ein Gesetzt zur Stärkung der Intensivpflege ausruft und gleichzeitig die ambulanten Leistungen beschränkt und behindert, der darf sich nicht an die Rollstühle knien und Unterstützung heucheln, auch wenn Reha- und Weaningstrukturen gestärkt werden sollen. Dieses Privileg ist eigentlich der Patientengruppe der schizophrenen Erkrankungsformen vorbehalten. Die Stärkung von Rehabilitations- und Weaningstrukturen und auch die finanziell bessere Unterstützung für Betroffene in stationären Einrichtungen begrüßen wir natürlich, wenn denn auch gesagt wird, wie und welche medizinischen und pflegerischen Fachkräfte das leisten sollen. Dieser Teil des Gesetzes hat seinen Namen verdient und sollte umgesetzt werden, wenn nicht Personen geweant werden, die das nicht wollen oder ohnehin kein Potential besitzen. Und wenn hinter der weiteren Gesetzgebung nicht die verkleidete Absicht stehen würde, die kostenintensiven 1:1 Versorgungen und die bis zu sechs Fachkräfte pro Versorgung einzukassieren. Covid-19 verschärft diese Situation noch einmal. Intensivpflegerische Fachkräfte werden dringender denn je benötigt.

13. Warum stehen die CDU/CSU und die SPD auf der Befürworter-Seite des Gesundheitsministeriums?

Die sind alle in der Regierung und sie haben keine wirklichen Antworten auf den eskalierenden Fachkräftemangel. Auch trauen sie sich nicht auszubrechen aus einer ökonomisierten und bedarfsabgewendeten Gesundheitspolitik, denn sie haben dieses ökonomisierte Leitbild im Rahmen der Weltwirtschaftsverhandlungen in den 90gern mitgeprägt und umgesetzt. Jetzt wo wir vor die Wand fahren, käme dies einem Schuldeingeständnis gleich. Insbesondere von Karl Lauterbach erwarten wir, dass er sich die Sache als Mediziner noch einmal genauer anschaut und mit seinen eigenen ethischen Vorstellungen abgleicht, auch wenn ihn die Pandemie fest im Griff hat. Die Eltern in den häuslichen 1:1 Versorgungen schicken schon alle 450 Eurokräfte, die noch im Krankenhaus arbeiten, aus Schutzgründen nach Hause und übernehmen nicht selten diese Dienste.


14. Warum denken Sie, hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt?

Im Bundesrat sitzen mehrheitlich die im Bund regierenden Parteien. Aber auch FDP und Grüne, wie auch die Linken stehen in Regierungsverantwortungen auf Länderebene. Bei den gesundheitspolitischen Politikern sind wir auf viel Gehör gestoßen, die verantworten aber nicht alle großen Entscheidungen. Vereinzelt hat die Opposition für uns gekämpft, gereicht hat es nicht. Es ist aber schon erstaunlich, dass der Bundesrat einen Zusatzvermerk mit angehängt hat, dass dieses Gesetz in der Umsetzung genau beobachtet werden soll, ob es nicht doch die Selbstbestimmungsrechte der Betroffenen konterkariert. Das lässt hoffen und zeigt, wie brüchig die Konstruktion IPReG ist.

15. Ist die Menschenwürde wirklich das höchste Verfassungsgut oder denken Sie, dass das IPREG vereinbar mit dem Grundgesetz ist - oder warum nicht?

Unsere Verfassung gilt und ist stabil. Ich selber durfte noch Menschen kennenlernen, die als junge Referenten daran mitgewirkt haben. Ich war tief beeindruckt von der Hingabe und Liebe zu einer humanistischen Gesellschaft als Lehre aus dem Faschismus. Im Grundsatz ist das IPReG aus unserer Sicht nicht verfassungskonform, es bleibt aber über (Verfassungs)Klagen abzuwarten, wie die „Teilselbstbestimmung“ im IPReG von den Gerichten bewertet wird und wie der G-BA und die Kassen das Gesetz ausgestalten und handhaben.

16. Was ist für Sie Menschenwürde?

Das Recht aller auf körperliche und geistige Unversehrtheit, versorgungstechnische und soziale Geborgenheit und Gerechtigkeit. Sowie das Recht auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit und meiner sexuellen, geistigen und künstlerischen Neigungen. Meine Würde und meine Freiheit sind immer auch mit der Würde und der Freiheit der anderen verbunden. Im „kantschen“ Sinne: Was Du nicht willst, was man Dir tut ….

17. Denken Sie, dass die PolitikerInnen sich vorstellen können, was es heißt, 24-h Stunden auf Intensivpflege angewiesen zu sein?

Die allerwenigsten gesunden und nicht eingeschränkten Menschen werden sich das vorstellen können. Vielleicht gibt es eine Ahnung und eine Angst, selber betroffen zu sein. Die Dimension der exorbitanten Leistung und was es bedarf, geistig, organisatorisch sowie körperlich ein Leben in maschineller Abhängigkeit positiv und würdevoll zu gestalten, begreifen meiner Ansicht nach nur wenige Menschen. Nur die, die betroffen sind, direkt oder als Familie und Freunde oder als ein Teil der Dienstleistung, die benötigt wird. Diese Lebenswelt ist nicht einfach zu vermitteln, da musst Du auch betroffene Menschen kennen und mögen, sonst bekommen es die meisten mit der Angst zu tun.

Das ist der Teil, der mich so fassungslos macht: Es wird nicht verstanden, dass dieses Gesetz in großen Teilen für die Betroffenen eine immense Schwächung darstellt. Eine zusätzliche Energie, die aufgewendet werden muss, eine mögliche Bedrohung abzuwenden. Sei es durch Versorgungsversagen, Teilhabeversagen oder Selbstbestimmungsversagen. Eben durch zusätzliche Schwierigkeiten, die niemand benötigt, der schon seine Vitalität ständig kalibrieren muss und der die geistige Leistung erbringt, die Angst an sich in Schach zu halten. Ohne Zuspruch, Unterstützung und langfristige Perspektive als Grundrecht bröckelt eventuell das ganze Konstrukt. Ich habe 2018 meinen kompletten rechten Lungenflügel über eine Krebserkrankung verloren, bin wieder gesund und arbeite, aber ich weiß, was es heißt, Luftnot und Angst zu ersticken zu haben. Da musst Du ruhig bleiben, eine andere Chance hast du gar nicht. Atmen ist Leben. Intensivversorgung ist Leben.

Um es abschließend mit Erich Fromm zu sagen: „Die Vitalität selbst ist das Resultat einer Vision. Wenn es keine Vision mehr gibt von etwas Großem, Schönem, Wichtigem, dann reduziert sich die Vitalität, und der Mensch wird lebensschwächer.“ Die Vision einer Perspektive und damit der lebenswerte Status der Betroffenen an sich wird meiner Meinung nach durch das IPReG angegriffen und die Betroffenen haben sich in nie dagewesener Weise gewehrt und mobilgemacht, obwohl sich viele von ihnen nicht ohne fremde Hilfe fortbewegen können. Völlig verständlich und völlig unverstanden von der Gesetzgebung. Nur wenige haben hier die ungeheure Kraft und Schönheit einer gelebten Gleichberechtigung und Teilhabe gesehen, stattdessen nur Probleme. Quo vadis Gesundheitsministerium?!

18. Was konkret würden Sie machen, wenn die Kasse Sie aufgrund einer Behinderung in ein Heim zwingen würde?

Rechtsweg ausschöpfen, wenn nichts mehr geht: Netzwerken mit anderen Betroffenen und Freunden. Leute mit Blockade- und Demoerfahrung suchen. Zudem ein guter Anwalt, Personen mit verkehrstechnischer Kompetenz und Sicherheitskompetenzen. Pressekontakte und eine Presseerklärung. Notfallversorgung im öffentlichen Raum planen und umsetzen. Dann gemeinschaftlich und unter hohen Sicherheitsanforderungen einen Verkehrsknotenpunkt in einer großen Stadt der Republik mit Rollstühlen und Ketten blockieren. Im Sommer, wenn es schön warm ist und als Live Feed in allen sozialen Medien. Und dann ab in die Presse.

Wir sind alle gleich - Menschenrecht is not for sale!

Torsten Rhau Tobias Müller

Sprecher der AG Lebenswelten Admin von Inklusion &

Teilhabe für ein gutes Miteinander

info@lebens-welten.de tobias.mueller.1993@gmail.com

0162 137 85 44 01525 342 55 77


Hinweis: In der Arbeitsgemeinschaft Lebenswelten bilden wir unterschiedliche humanistische Meinungsspektren ab. Die gegebenen Antworten müssen nicht der Meinung aller Mitglieder entsprechen. Die überwiegend männliche Schriftform dient lediglich der Vereinfachung.


Im Detail wurden folgende Bedenken der Betroffen aufgegriffen:


· Die "dauerhafte“ und "tatsächliche" Sicherstellung der Pflege zu Hause wird nicht mehr verlangt.

· Als Grundsatz ist festgehalten, dass berechtigten Wünschen der Betroffenen zu entsprechen ist – berechtigt ist jeder Wunsch, dem keine Rechtsnorm entgegensteht, im Gegensatz zu angemessenen Wünschen, die den Kostenaspekt berücksichtigen würden.

· Das Arbeitgebermodell ist weiterhin möglich, auch mit jenen selbstbeschafften Pflegekräften, die keine Pflegefachkräfte sind.

· Die Zuzahlung im ambulanten Bereich ist nicht höher als im stationären Bereich.


Zu den ersten Entwürfen bleiben indes folgende neue Regelungen bestehen, die für die Betroffenen eine Verschlechterung zum vorherigen Zustand bedeuten:

1. Ein bürokratisches Verfahren bzw. Rezepte nur von speziellen Ärzten und eine Überprüfung des „Weaning“-Potenzials vor jeder Verordnung – auch bei degenerativen Erkrankungen

2. Jährliche MDK Prüfungen

3. Überzogene Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung


Neue Verschlechterungen und Fragen, die durch die letzten Änderungen geschaffen wurden:

· Relativierung des Selbstbestimmungsrechts dadurch, dass Betroffene bei einseitig getroffener Feststellung des MDK zum Abschluss von Zielvereinbarungen und letztlich zum Zulassen von Verbesserungen gezwungen sind. Dies stellt mitunter eine Bevormundung dar und verletzt das Recht auf selbstbestimmte unzulängliche Versorgung (z.B. bauliche Veränderungen in der eigenen Häuslichkeit, die vom Betroffenen als unnötig betrachtet werden)

· Unklarheit hinsichtlich der Rechtsfolgen, wenn die Einigung auf eine Zielvereinbarung nicht gelingt

· Neue Räume zum Verlagern in die Eingliederungshilfe / Hilfe zur Pflege über das Instrument der Zielvereinbarung[2]


Nun gilt es abzuwarten und zu hoffen, dass am Ende die Betroffenen weiterhin so versorgt werden, wie sie es wünschen. Wir vom Behindertenverband Bayern e. V. sind gespannt und geben bei Neuigkeiten weitere Informationen heraus.

Frei nach dem Motto: "Ende gut, alles gut!"


[1] vgl. https://dieneuenorm.de/gesellschaft/widerstand-intensivpflege-ehabilitationsstaerkungsgesetz/ u. w. [2] f. https://abilitywatch.de/2020/07/15/ipreg-beschlossen/ & vgl. http://www.intensivleben-kassel.de/IntensivLeben/Aktuelles_files/200703_Einscha%CC%88tzung%20zum%20IPReG%20Beschluss-1.pdf

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